In Küssaberg verläuft die wichtigste Verkehrsverbindung mit der Schweiz zwischen Waldshut-Tiengen und Schaffhausen über die Rheinbrücke Zurzach–Rheinheim
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Waldshut
Einwohner
5422 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79790
Vorwahlen
07741, 07742
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eichhalden
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Küssaberg
Hauptstraße 1
79790 Küssaberg
2. Ordnungsamt Küssaberg
Hauptstraße 1
79790 Küssaberg
3. Finanzamt Waldshut-Tiengen
Bahnhofstraße 12
79761 Waldshut-Tiengen
Gemeinde Küssaberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Küssaberg in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen beziehen sich auf die Gemeinden Klettgau und Jestetten, nicht auf Küssaberg.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.