Küssaberg ist eine Gemeinde im Landkreis Waldshut in Baden-Württemberg an der Schweizer Grenze
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Waldshut
Einwohner
5422 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79790
Vorwahlen
07741, 07742
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eichhalden
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Küssaberg
Hauptstraße 1
79790 Küssaberg
2. Ordnungsamt Küssaberg
Hauptstraße 1
79790 Küssaberg
3. Finanzamt Waldshut-Tiengen
Bahnhofstraße 12
79761 Waldshut-Tiengen
Gemeinde Küssaberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Küssaberg in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen beziehen sich auf die Gemeinden Klettgau und Jestetten, nicht auf Küssaberg.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.