Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Landesbergen

Landesbergen ist eine Gemeinde im Landkreis Nienburg/Weser in Niedersachsen (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Nienburg/Weser
Einwohner
2722 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31628
Vorwahl
05025
Adresse der Gemeinde
Hinter den Höfen 13, 31628 Landesbergen
Hinter den Höfen 13, 31628 Landesbergen 31628 Landesbergen Niedersachsen DE
Website
Ortsteile
Bschen, Hävern, Heidhausen, Sllhof, Büschen, Hävern, Heidhausen, Süllhof
Adressen:
1. Gemeinde Landesbergen
Am Markt 1
31628 Landesbergen

2. Landkreis Nienburg/Weser
Am Schloßplatz 1
31582 Nienburg

3. Niedersächsisches Landesamt für Bau und Verkehr
Am Alten Postweg 2
31535 Neustadt am Rübenberge
Gemeinde Landesbergen – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Bebauungsplan und Flächennutzungsplan für Landesbergen online anfordern. Über Bebauungsplan24 können Bauunterlagen für Landesbergen online bestellt werden. Die Unterlagen werden in der Regel digital als PDF per E-Mail bereitgestellt.