Landsberied ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Mammendorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1637 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82290
Vorwahl
08141
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Babenried, Hirschthrl, Babenried, Hirschthürl
Adressen:
1. Gemeinde Landsberied, Hauptstraße 1, 82299 Landsberied
2. Landratsamt Fürstenfeldbruck, Am Schloßpark 1, 82256 Fürstenfeldbruck
3. Bürgeramt Landsberied, Hauptstraße 1, 82299 Landsberied
Gemeinde Landsberied – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 19:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat hat am 08.10.2024 nach öffentlicher Auslegung final und positiv über den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans entschieden, der Plan ist damit mit Stichtag 01.11.2024 in der Satzung fixiert. Dies betrifft jedoch den TCE in Eichenau und nicht spezifisch Landsberied.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.