Sie ist Verwaltungssitz des gleichnamigen Amtes
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
1597 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24977
Vorwahl
04636
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Bönstrup, Bckberg, Bundeslund, Freienwillen, Grnberg, Grundhoffeld, Hohenau, Knös, Kreiberg, Langballigau, Langballigholz, Lundsgaard, Osterholz, Reumoos, Sonnholm, Trollkjer, Unewatt, Unewattfeld, Unewattholz, Unewattmhle, Bönstrup, Bückberg, Bundeslund, Freienwillen, Grünberg, Grundhoffeld, Hohenau, Knös, Kreiberg, Langballigau, Langballigholz, Lundsgaard, Osterholz, Reumoos, Sonnholm, Trollkjer, Unewatt, Unewattfeld, Unewattholz, Unewattmühle
Adressen:
1. Gemeinde Langballig
Hauptstraße 1
24977 Langballig
2. Amtsgericht Flensburg
Schleswiger Straße 74
24941 Flensburg
3. Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg
Am Schloß 1
24837 Schleswig
Gemeinde Langballig – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.