Langenfeld (Rheinland) ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Mettmann (Regierungsbezirk Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Deutschland)
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
59.223 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
40764
Vorwahlen
02173, 02171, 0212
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Langenfeld
Rathausplatz 1
40764 Langenfeld
2. Bürgeramt Langenfeld
Bürgerstraße 1
40764 Langenfeld
3. Ordnungsamt Langenfeld
Rathausplatz 1
40764 Langenfeld
Gemeinde Langenfeld (Rheinland) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die nächste frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu Bebauungsplänen in Langenfeld findet am 18. Dezember 2024 statt und umfasst drei Bebauungsplanverfahren: den Bebauungsplan "Re-61 Neubau Forensik LVR-Klinik", die Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Ri-4c Hüsgen" und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes "I-19 Sperberstraße". Diese Teilaufhebungen sind notwendig wegen der Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
Zudem gibt es fortlaufende Diskussionen und Planungen zum Bebauungsplan "Locher Wiesen", insbesondere hinsichtlich Entwässerungsproblemen und der Bebauung eines Biotops. Es gibt Bedenken bezüglich der Lösung der Regenwasserprobleme und der Auswirkungen auf die Umwelt und die Bewohner. Einige Vorschläge umfassen den Bau von barrierefreien Geschosswohnungen und die Schaffung von Grünzonen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.