Langenfeld (Rheinland) ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Mettmann (Regierungsbezirk Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Deutschland)
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
59.223 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
40764
Vorwahlen
02173, 02171, 0212
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Langenfeld
Rathausplatz 1
40764 Langenfeld
2. Bürgeramt Langenfeld
Bürgerstraße 1
40764 Langenfeld
3. Ordnungsamt Langenfeld
Rathausplatz 1
40764 Langenfeld
Gemeinde Langenfeld (Rheinland) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die nächste frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu Bebauungsplänen in Langenfeld findet am 18. Dezember 2024 statt und umfasst drei Bebauungsplanverfahren: den Bebauungsplan "Re-61 Neubau Forensik LVR-Klinik", die Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Ri-4c Hüsgen" und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes "I-19 Sperberstraße". Diese Teilaufhebungen sind notwendig wegen der Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
Zudem gibt es fortlaufende Diskussionen und Planungen zum Bebauungsplan "Locher Wiesen", insbesondere hinsichtlich Entwässerungsproblemen und der Bebauung eines Biotops. Es gibt Bedenken bezüglich der Lösung der Regenwasserprobleme und der Auswirkungen auf die Umwelt und die Bewohner. Einige Vorschläge umfassen den Bau von barrierefreien Geschosswohnungen und die Schaffung von Grünzonen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.