Langenfeld (Rheinland) ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Mettmann (Regierungsbezirk Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Deutschland)
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
59.223 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
40764
Vorwahlen
02173, 02171, 0212
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Langenfeld
Rathausplatz 1
40764 Langenfeld
2. Bürgeramt Langenfeld
Bürgerstraße 1
40764 Langenfeld
3. Ordnungsamt Langenfeld
Rathausplatz 1
40764 Langenfeld
Gemeinde Langenfeld (Rheinland) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die nächste frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu Bebauungsplänen in Langenfeld findet am 18. Dezember 2024 statt und umfasst drei Bebauungsplanverfahren: den Bebauungsplan "Re-61 Neubau Forensik LVR-Klinik", die Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Ri-4c Hüsgen" und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes "I-19 Sperberstraße". Diese Teilaufhebungen sind notwendig wegen der Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
Zudem gibt es fortlaufende Diskussionen und Planungen zum Bebauungsplan "Locher Wiesen", insbesondere hinsichtlich Entwässerungsproblemen und der Bebauung eines Biotops. Es gibt Bedenken bezüglich der Lösung der Regenwasserprobleme und der Auswirkungen auf die Umwelt und die Bewohner. Einige Vorschläge umfassen den Bau von barrierefreien Geschosswohnungen und die Schaffung von Grünzonen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.