Langenpreising ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Erding und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2854 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85465
Vorwahl
08762
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Appolding, Deutlmoos, Hinterholzhausen, Hof, Myrth, Pottenau, Rosenau, Scheideck, Steingrub, Vorderholzhausen, Wehrbach, Weipersdorf, Zustorf, Appolding, Deutlmoos, Hinterholzhausen, Hof, Myrth, Pottenau, Rosenau, Scheideck, Steingrub, Vorderholzhausen, Wehrbach, Weipersdorf, Zustorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Langenpreising
Hauptstraße 1
85416 Langenpreising
2. Landratsamt Erding
Franz-Josef-Strauß-Straße 1
85435 Erding
3. Finanzamt Erding
Bahnhofstraße 1
85435 Erding
Gemeinde Langenpreising – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.