Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Langenpreising

Langenpreising ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Erding und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2854 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85465
Vorwahl
08762
Adresse der Verbandsverwaltung
Marktplatz 8, 85456 Wartenberg
Marktplatz 8, 85456 Wartenberg 85465 Bayern DE
Website
Ortsteile
Appolding, Deutlmoos, Hinterholzhausen, Hof, Myrth, Pottenau, Rosenau, Scheideck, Steingrub, Vorderholzhausen, Wehrbach, Weipersdorf, Zustorf, Appolding, Deutlmoos, Hinterholzhausen, Hof, Myrth, Pottenau, Rosenau, Scheideck, Steingrub, Vorderholzhausen, Wehrbach, Weipersdorf, Zustorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Langenpreising
Hauptstraße 1
85416 Langenpreising

2. Landratsamt Erding
Franz-Josef-Strauß-Straße 1
85435 Erding

3. Finanzamt Erding
Bahnhofstraße 1
85435 Erding
Gemeinde Langenpreising – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.