Langenpreising ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Erding und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2854 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85465
Vorwahl
08762
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Appolding, Deutlmoos, Hinterholzhausen, Hof, Myrth, Pottenau, Rosenau, Scheideck, Steingrub, Vorderholzhausen, Wehrbach, Weipersdorf, Zustorf, Appolding, Deutlmoos, Hinterholzhausen, Hof, Myrth, Pottenau, Rosenau, Scheideck, Steingrub, Vorderholzhausen, Wehrbach, Weipersdorf, Zustorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Langenpreising
Hauptstraße 1
85416 Langenpreising
2. Landratsamt Erding
Franz-Josef-Strauß-Straße 1
85435 Erding
3. Finanzamt Erding
Bahnhofstraße 1
85435 Erding
Gemeinde Langenpreising – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.