Langenpreising ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Erding und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2854 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85465
Vorwahl
08762
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Appolding, Deutlmoos, Hinterholzhausen, Hof, Myrth, Pottenau, Rosenau, Scheideck, Steingrub, Vorderholzhausen, Wehrbach, Weipersdorf, Zustorf, Appolding, Deutlmoos, Hinterholzhausen, Hof, Myrth, Pottenau, Rosenau, Scheideck, Steingrub, Vorderholzhausen, Wehrbach, Weipersdorf, Zustorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Langenpreising
Hauptstraße 1
85416 Langenpreising
2. Landratsamt Erding
Franz-Josef-Strauß-Straße 1
85435 Erding
3. Finanzamt Erding
Bahnhofstraße 1
85435 Erding
Gemeinde Langenpreising – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.