Sie liegt am Nordrand des Hürtgenwaldes südlich der Bundesautobahn 4 zwischen den Städten Düren im Osten und Eschweiler im Westen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
14.050 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52379
Vorwahlen
02423, 02409
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
BurgFrenz, HausMerberich, Kammerbusch, Pochmhle, Rothammer, Sttgerhof, Sttgerloch, BurgFrenz, HausMerberich, Kammerbusch, Pochmühle, Rothammer, Stütgerhof, Stütgerloch
Adressen:
1. Gemeinde Langerwehe
Hauptstraße 1
52379 Langerwehe
2. Bürgeramt Langerwehe
Hauptstraße 1
52379 Langerwehe
3. Finanzamt Düren
Wilhelmstraße 1
52349 Düren
Gemeinde Langerwehe – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Langerwehe plant die Entwicklung eines neuen Wohngebietes am nördlichen Ortsrand des Kernortes, basierend auf dem Flächennutzungsplan von 2015-2019. Das geplante Wohngebiet umfasst eine Gesamtfläche von etwa 6 ha und soll den aktuellen Wohnbedürfnissen der Bevölkerung und der Fortentwicklung des Kernortes dienen. Die Planung includes eine Hauptanbindung über die Luchemer Straße, Nachverdichtung bestehender Wohngrundstücke, Schaffung einer städtebaulichen Qualität, aktive Schallschutzmaßnahmen entlang der B 264 und das Angebot einer Grünen Mitte mit Kleinkinderspielplatz. Es soll eine Mischung aus freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhäusern, Reihenhäusern und Mehrfamilienhausbebauung entstehen.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.