Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lehrberg

Lehrberg (umgangssprachlich: „Lärberch“ ) ist ein Markt im mittelfränkischen Landkreis Ansbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
3117 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91611
Vorwahlen
09820, 09803, 09828
Adresse derMarktverwaltung
Sonnenstr. 14, 91611 Lehrberg
Sonnenstr. 14, 91611 Lehrberg 91611 Bayern DE
Website
Ortsteile
Ballstadt, Brnst, Gräfenbuch, Heßbach, Hrbel, Khndorf, Oberheßbach, Röshof, Schmalach, Unterheßbach, Walkmhle, Zailach, Ballstadt, Brünst, Gräfenbuch, Heßbach, Hürbel, Kühndorf, Oberheßbach, Röshof, Schmalach, Unterheßbach, Walkmühle, Zailach
Adressen:
1. Gemeinde Lehrberg, Hauptstraße 1, 91611 Lehrberg
2. Landratsamt Ansbach, Bismarckstraße 2, 91522 Ansbach
3. Jugendamt Ansbach, Bismarckstraße 2, 91522 Ansbach
Gemeinde Lehrberg – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.