Lehre ist eine Gemeinde im Osten von Niedersachsen im Landkreis Helmstedt. Die Großstädte Braunschweig und Wolfsburg grenzen an das Gemeindegebiet
Bundesland
Landkreis
Einwohner
12.218 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
38165
Vorwahlen
05308, 05309, 05301
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Kampsth, Kampstüh
Adressen:
1. Bundesministerium für Bildung und Forschung
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
2. Kultusministerium Baden-Württemberg
Kaiserstraße 12
70173 Stuttgart
3. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport
Wilmersdorfer Straße 32
10585 Berlin
Gemeinde Lehre – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Lehre in den bereitgestellten Quellen. Die letzten Bekanntmachungen in Lehre betreffen vorwiegend Verfahren aus dem Jahr 2022, wie die Bekanntmachung der Bauleitplanung für die Kläranlage Lehre und die 24. Änderung des Flächennutzungsplans, oder andere ältere Verfahren.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.