Leinfelden-Echterdingen ist eine Stadt in Baden-Württemberg, direkt südlich der Landeshauptstadt Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
40.100 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
70771, 71144
Vorwahl
0711
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Leinfelden-Echterdingen, Rathausplatz 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen
2. Bürgeramt Leinfelden-Echterdingen, Untere Wiesenstraße 6, 70771 Leinfelden-Echterdingen
3. Ordnungsamt Leinfelden-Echterdingen, Rathausplatz 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen
Gemeinde Leinfelden-Echterdingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Leinfelden-Echterdingen gibt es mehrere laufende Bebauungsplanverfahren:
- Das Gebiet Käpsele am Rande von Echterdingen soll bis 2027 zu einem klimaneutralen Wohngebiet für 400 Menschen entwickelt werden. Es wird mit nachhaltigen Baustoffen, Holz und Recyclingbeton gebaut, und Dachflächen sollen für Solarmodule genutzt werden.
- Teile des Gewerbegebiets zwischen den Stadtteilen Musberg und Leinfelden sollen in ein Wohngebiet umgewandelt werden, um dem akuten Wohnraumbedarf zu begegnen. Die Bebauungsplanverfahren wurden im Frühjahr 2024 eingeleitet, und im Frühling 2025 wird das Gremium erneut einbezogen, um über die Anpassungen zu beraten.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.