Leinfelden-Echterdingen ist eine Stadt in Baden-Württemberg, direkt südlich der Landeshauptstadt Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
40.100 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
70771, 71144
Vorwahl
0711
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Leinfelden-Echterdingen, Rathausplatz 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen
2. Bürgeramt Leinfelden-Echterdingen, Untere Wiesenstraße 6, 70771 Leinfelden-Echterdingen
3. Ordnungsamt Leinfelden-Echterdingen, Rathausplatz 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen
Gemeinde Leinfelden-Echterdingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Leinfelden-Echterdingen gibt es mehrere laufende Bebauungsplanverfahren:
- Das Gebiet Käpsele am Rande von Echterdingen soll bis 2027 zu einem klimaneutralen Wohngebiet für 400 Menschen entwickelt werden. Es wird mit nachhaltigen Baustoffen, Holz und Recyclingbeton gebaut, und Dachflächen sollen für Solarmodule genutzt werden.
- Teile des Gewerbegebiets zwischen den Stadtteilen Musberg und Leinfelden sollen in ein Wohngebiet umgewandelt werden, um dem akuten Wohnraumbedarf zu begegnen. Die Bebauungsplanverfahren wurden im Frühjahr 2024 eingeleitet, und im Frühling 2025 wird das Gremium erneut einbezogen, um über die Anpassungen zu beraten.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.