Leinfelden-Echterdingen ist eine Stadt in Baden-Württemberg, direkt südlich der Landeshauptstadt Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
40.100 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
70771, 71144
Vorwahl
0711
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Leinfelden-Echterdingen, Rathausplatz 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen
2. Bürgeramt Leinfelden-Echterdingen, Untere Wiesenstraße 6, 70771 Leinfelden-Echterdingen
3. Ordnungsamt Leinfelden-Echterdingen, Rathausplatz 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen
Gemeinde Leinfelden-Echterdingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Leinfelden-Echterdingen gibt es mehrere laufende Bebauungsplanverfahren:
- Das Gebiet Käpsele am Rande von Echterdingen soll bis 2027 zu einem klimaneutralen Wohngebiet für 400 Menschen entwickelt werden. Es wird mit nachhaltigen Baustoffen, Holz und Recyclingbeton gebaut, und Dachflächen sollen für Solarmodule genutzt werden.
- Teile des Gewerbegebiets zwischen den Stadtteilen Musberg und Leinfelden sollen in ein Wohngebiet umgewandelt werden, um dem akuten Wohnraumbedarf zu begegnen. Die Bebauungsplanverfahren wurden im Frühjahr 2024 eingeleitet, und im Frühling 2025 wird das Gremium erneut einbezogen, um über die Anpassungen zu beraten.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.