Leinfelden-Echterdingen ist eine Stadt in Baden-Württemberg, direkt südlich der Landeshauptstadt Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
40.100 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
70771, 71144
Vorwahl
0711
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Leinfelden-Echterdingen, Rathausplatz 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen
2. Bürgeramt Leinfelden-Echterdingen, Untere Wiesenstraße 6, 70771 Leinfelden-Echterdingen
3. Ordnungsamt Leinfelden-Echterdingen, Rathausplatz 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen
Gemeinde Leinfelden-Echterdingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Leinfelden-Echterdingen gibt es mehrere laufende Bebauungsplanverfahren:
- Das Gebiet Käpsele am Rande von Echterdingen soll bis 2027 zu einem klimaneutralen Wohngebiet für 400 Menschen entwickelt werden. Es wird mit nachhaltigen Baustoffen, Holz und Recyclingbeton gebaut, und Dachflächen sollen für Solarmodule genutzt werden.
- Teile des Gewerbegebiets zwischen den Stadtteilen Musberg und Leinfelden sollen in ein Wohngebiet umgewandelt werden, um dem akuten Wohnraumbedarf zu begegnen. Die Bebauungsplanverfahren wurden im Frühjahr 2024 eingeleitet, und im Frühling 2025 wird das Gremium erneut einbezogen, um über die Anpassungen zu beraten.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung