Leisnig ist eine Stadt an der Freiberger Mulde im Landkreis Mittelsachsen im Freistaat Sachsen, rund 50 km südöstlich von Leipzig.
Bundesland
Landkreis
Mittelsachsen
Einwohner
8207 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04703
Vorwahl
034321
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Leisnig
Markt 1
04703 Leisnig
2. Bürgeramt Leisnig
Markt 1
04703 Leisnig
3. Ordnungsamt Leisnig
Markt 1
04703 Leisnig
Gemeinde Leisnig – Öffnungszeiten
- Montag:
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Die Stadt Leisnig hat den geänderten Entwurf der 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für den Bereich Windenergie gebilligt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen. Der Plan zielt auf die Erweiterung und den Ausbau von Windenergiestandorten zur Förderung erneuerbarer Energien ab. Es werden neue Flächen für Windenergieanlagen ausgewiesen, unter Berücksichtigung von Umwelt- und Gesundheitsbelangen. Die öffentliche Auslegung fand vom 13.03.2023 bis 31.03.2023 statt. Der Plan umfasst Korrekturen und Ergänzungen zu Windflächen, Waldabständen, Umweltauswirkungen und Rechtsvorgaben, einschließlich des Wind-an-Land-Gesetzes und des Klimaschutzgebots.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.