Sie ist die drittgrößte Stadt des Kreises Lippe und liegt 25 Kilometer östlich von Bielefeld mitten in der Region Ostwestfalen-Lippe
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
40.345 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32657
Vorwahlen
05261, 05266
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Rieperturm, Rieperturm
Adressen:
1. Stadt Lemgo, Rathausplatz 1, 32663 Lemgo
2. Kreis Lippe, Leopoldstraße 24, 32756 Detmold
3. Finanzamt Lemgo, Am Bruch 1, 32663 Lemgo
Gemeinde Lemgo – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In der Lemgoer Innenstadt soll neuer Wohnraum entstehen. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Fläche zwischen der Breiten Straße und der Stiftstraße, früher als Hanse-Center bekannt, ist beschlossen worden. Hier werden ein Mehrfamilienhaus und acht Reihenhäuser gebaut. Die Arbeiten sollen im Frühjahr 2025 beginnen und in der ersten Jahreshälfte 2026 abgeschlossen sein. Zuvor startet im November 2024 die Verlegung von Fernwärme-, Strom- und Wasserleitungen und eine archäologische Untersuchung des Bodens. Die Reihenhäuser werden zum Kauf angeboten, während die Nutzung der Wohnungen im Mehrfamilienhaus noch nicht feststeht. Die Neubauten werden mit Photovoltaikflächen und extensiver Dachbegrünung ausgestattet.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.