Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lenterode

Lenterode ist eine Gemeinde in der Verwaltungsgemeinschaft Uder im thüringischen Landkreis Eichsfeld
Bundesland
Landkreis
Eichsfeld
Einwohner
316 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37318
Vorwahl
036083
Adresse der Verbandsverwaltung
Siedlung 14, 37318 Uder
Siedlung 14, 37318 Uder 37318 Thüringen DE
Website
Gemeinde Lenterode – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.