Pleystein ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab in Bayern und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Pleystein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2309 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92714
Vorwahl
09654
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bartlmhle, Berglerschleife, Drrenlohe, Finkenhammer, Finstermhle, Fuchsmhle, Hagendorf, Hagenmhle, Hochberg, Lohma, Miesbrunn, ™dhäuser, Peugenhammer, Pingermhle, Rammelsleuten, Schafbruck, Schönschleif, Spielhof, Steinbach, Trutzhofmhle, Vöslesrieth, Zengerhof, Bartlmühle, Berglerschleife, Dürrenlohe, Finkenhammer, Finstermühle, Fuchsmühle, Hagendorf, Hagenmühle, Hochberg, Lohma, Miesbrunn, Ödhäuser, Peugenhammer, Pingermühle, Rammelsleuten, Schafbruck, Schönschleif, Spielhof
Adressen:
1. Stadt Pleystein, Hauptstraße 1, 92714 Pleystein
2. Finanzamt Weiden, Bahnhofstraße 12, 92637 Weiden in der Oberpfalz
3. Landratsamt Neustadt an der Waldnaab, Königstraße 28, 92660 Neustadt an der Waldnaab
Gemeinde Pleystein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.