Pleystein ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab in Bayern und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Pleystein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2309 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92714
Vorwahl
09654
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bartlmhle, Berglerschleife, Drrenlohe, Finkenhammer, Finstermhle, Fuchsmhle, Hagendorf, Hagenmhle, Hochberg, Lohma, Miesbrunn, ™dhäuser, Peugenhammer, Pingermhle, Rammelsleuten, Schafbruck, Schönschleif, Spielhof, Steinbach, Trutzhofmhle, Vöslesrieth, Zengerhof, Bartlmühle, Berglerschleife, Dürrenlohe, Finkenhammer, Finstermühle, Fuchsmühle, Hagendorf, Hagenmühle, Hochberg, Lohma, Miesbrunn, Ödhäuser, Peugenhammer, Pingermühle, Rammelsleuten, Schafbruck, Schönschleif, Spielhof
Adressen:
1. Stadt Pleystein, Hauptstraße 1, 92714 Pleystein
2. Finanzamt Weiden, Bahnhofstraße 12, 92637 Weiden in der Oberpfalz
3. Landratsamt Neustadt an der Waldnaab, Königstraße 28, 92660 Neustadt an der Waldnaab
Gemeinde Pleystein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.