Wieseth ist eine Gemeinde im mittelfränkischen Landkreis Ansbach und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein am Forst.
Der Ort liegt am Fluss Wieseth zwischen Feuchtwangen und Bechhofen sowie südlich von Herrieden.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
1322 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91632
Vorwahlen
09822, 09855, 09825
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aichau, Ammonschönbronn, Beckenmhle, Deffersdorf, Forndorf, Häuslingen, Höfstetten, Lölldorf, Mittelschönbronn, Oberschönbronn, Schlötzenmhle, Untermosbach, Zimmersdorf, Zirndorf, Aichau, Ammonschönbronn, Beckenmühle, Deffersdorf, Forndorf, Häuslingen, Höfstetten, Lölldorf, Mittelschönbronn, Oberschönbronn, Schlötzenmühle, Untermosbach, Zimmersdorf, Zirndorf
Adressen:
1. Gemeinde Wieseth, Hauptstraße 27, 91629 Wieseth
2. Standesamt Wieseth, Hauptstraße 27, 91629 Wieseth
3. Finanzamt Ansbach-Wieseth, Herrieder Straße 1, 91522 Ansbach
Gemeinde Wieseth – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.