Lingen (Ems) ist eine große selbständige Stadt im Landkreis Emsland und im Westen von Niedersachsen gelegen
Bundesland
Landkreis
Emsland
Einwohner
55.599 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
49808, 49809, 49811
Vorwahlen
0591, 05906, 05907, 05963
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Lingen (Ems)
Rathausplatz 1
49808 Lingen (Ems)
2. Landkreis Emsland
Am Schloß 1
49716 Meppen
3. Agentur für Arbeit Lingen
Am Knoten 1
49808 Lingen (Ems)
Gemeinde Lingen (Ems) – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Große Straße und Umgebung“ in Lingen (Ems) vom 17.12.2020.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.