Lippetal ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Soest
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
11.837 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59510
Vorwahlen
02923 (Herzfeld, Oestinghausen) 02527 (Lippborg, Hultrop) 02388 (eigentlich die Vorwahl des Hammer Bezirks Hamm-Uentrop. Der Autohof mit den Geschäften wie z. B. McDonald’s, Novum, Spielbank usw. hat diese Vorwahl)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lippetal
Hauptstraße 1
59510 Lippetal
2. Bauamt Lippetal
Hauptstraße 1
59510 Lippetal
3. Ordnungsamt Lippetal
Hauptstraße 1
59510 Lippetal
Gemeinde Lippetal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Lippetal plant die 55. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 17 „Hülst“ im Ortsteil Lippborg. Der Änderungsbereich umfasst etwa 0,85 ha südwestlich der Herzfelder Straße und soll für eine wohnbauliche Entwicklung genutzt werden, da die Firma Gartengestaltung HAGENKAMP ihren Firmensitz in das örtliche Gewerbegebiet verlagert. Die Planung zielt auf die Schaffung von Wohnbauflächen, insbesondere für 1 1⁄2- bis 2 1⁄2-geschossige Ein- und Zweifamilienhäuser, und soll den Bedarf an Wohnraum in der Gemeinde decken. Die Planverfahren werden parallel durchgeführt und müssen den landes- und regionalplanerischen Zielvorgaben entsprechen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.