Lippetal ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Soest
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
11.837 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59510
Vorwahlen
02923 (Herzfeld, Oestinghausen) 02527 (Lippborg, Hultrop) 02388 (eigentlich die Vorwahl des Hammer Bezirks Hamm-Uentrop. Der Autohof mit den Geschäften wie z. B. McDonald’s, Novum, Spielbank usw. hat diese Vorwahl)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lippetal
Hauptstraße 1
59510 Lippetal
2. Bauamt Lippetal
Hauptstraße 1
59510 Lippetal
3. Ordnungsamt Lippetal
Hauptstraße 1
59510 Lippetal
Gemeinde Lippetal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Lippetal plant die 55. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 17 „Hülst“ im Ortsteil Lippborg. Der Änderungsbereich umfasst etwa 0,85 ha südwestlich der Herzfelder Straße und soll für eine wohnbauliche Entwicklung genutzt werden, da die Firma Gartengestaltung HAGENKAMP ihren Firmensitz in das örtliche Gewerbegebiet verlagert. Die Planung zielt auf die Schaffung von Wohnbauflächen, insbesondere für 1 1⁄2- bis 2 1⁄2-geschossige Ein- und Zweifamilienhäuser, und soll den Bedarf an Wohnraum in der Gemeinde decken. Die Planverfahren werden parallel durchgeführt und müssen den landes- und regionalplanerischen Zielvorgaben entsprechen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.