Lippetal ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Soest
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
11.837 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59510
Vorwahlen
02923 (Herzfeld, Oestinghausen) 02527 (Lippborg, Hultrop) 02388 (eigentlich die Vorwahl des Hammer Bezirks Hamm-Uentrop. Der Autohof mit den Geschäften wie z. B. McDonald’s, Novum, Spielbank usw. hat diese Vorwahl)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lippetal
Hauptstraße 1
59510 Lippetal
2. Bauamt Lippetal
Hauptstraße 1
59510 Lippetal
3. Ordnungsamt Lippetal
Hauptstraße 1
59510 Lippetal
Gemeinde Lippetal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Lippetal plant die 55. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 17 „Hülst“ im Ortsteil Lippborg. Der Änderungsbereich umfasst etwa 0,85 ha südwestlich der Herzfelder Straße und soll für eine wohnbauliche Entwicklung genutzt werden, da die Firma Gartengestaltung HAGENKAMP ihren Firmensitz in das örtliche Gewerbegebiet verlagert. Die Planung zielt auf die Schaffung von Wohnbauflächen, insbesondere für 1 1⁄2- bis 2 1⁄2-geschossige Ein- und Zweifamilienhäuser, und soll den Bedarf an Wohnraum in der Gemeinde decken. Die Planverfahren werden parallel durchgeführt und müssen den landes- und regionalplanerischen Zielvorgaben entsprechen.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.