Lippetal ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Soest
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
11.837 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59510
Vorwahlen
02923 (Herzfeld, Oestinghausen) 02527 (Lippborg, Hultrop) 02388 (eigentlich die Vorwahl des Hammer Bezirks Hamm-Uentrop. Der Autohof mit den Geschäften wie z. B. McDonald’s, Novum, Spielbank usw. hat diese Vorwahl)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lippetal
Hauptstraße 1
59510 Lippetal
2. Bauamt Lippetal
Hauptstraße 1
59510 Lippetal
3. Ordnungsamt Lippetal
Hauptstraße 1
59510 Lippetal
Gemeinde Lippetal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Lippetal plant die 55. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 17 „Hülst“ im Ortsteil Lippborg. Der Änderungsbereich umfasst etwa 0,85 ha südwestlich der Herzfelder Straße und soll für eine wohnbauliche Entwicklung genutzt werden, da die Firma Gartengestaltung HAGENKAMP ihren Firmensitz in das örtliche Gewerbegebiet verlagert. Die Planung zielt auf die Schaffung von Wohnbauflächen, insbesondere für 1 1⁄2- bis 2 1⁄2-geschossige Ein- und Zweifamilienhäuser, und soll den Bedarf an Wohnraum in der Gemeinde decken. Die Planverfahren werden parallel durchgeführt und müssen den landes- und regionalplanerischen Zielvorgaben entsprechen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.