Litzendorf ist eine Gemeinde im oberfränkischen Landkreis Bamberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
6151 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96123
Vorwahl
09505
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Geisberg, Geisdorf, Herzogenreuth, Kunigundenruh, Lindach, Lohndorf, Melkendorf, Naisa, Pödeldorf, Schammelsdorf, Tiefenellern, Tiefenpölz, Geisberg, Geisdorf, Herzogenreuth, Kunigundenruh, Lindach, Lohndorf, Melkendorf, Naisa, Pödeldorf, Schammelsdorf, Tiefenellern, Tiefenpölz
Adressen:
1. Gemeinde Litzendorf, Hauptstraße 1, 96114 Litzendorf
2. Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg
3. Finanzamt Bamberg, Untere Sandstraße 1, 96049 Bamberg
Gemeinde Litzendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.