Lohberg ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Cham.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Cham
Einwohner
1843 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
93470
Vorwahl
09943
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Altlohberghtte, Eben, Ebensäge, Eggersberg, Lohberg, Lohberghtte, Lohhäusl, Oberhaiderberg, Scheiben, Schneiderberg, Sommerau, Untereggersberg, Unterhaiderberg, Zackermhle, Altlohberghütte, Eben, Ebensäge, Eggersberg, Hinterschwarzenbach, Lohberghütte, Lohhäusl, Oberhaiderberg, Scheiben, Schneiderberg, Sommerau, Untereggersberg, Unterhaiderberg, Zackermühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lohberg, Hauptstraße 1, 94253 Lohberg
2. Bürgeramt Lohberg, Rathausplatz 2, 94253 Lohberg
3. Ordnungsamt Lohberg, Schulstraße 5, 94253 Lohberg
Gemeinde Lohberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.