Lam ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Cham in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Cham
Einwohner
2641 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93462
Vorwahl
09943
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Absetz, Baumlager, Buchet, Buchetbhl, Engelshtt, Frahels, Frahelsbruck, Gaberlsäg, Ginglmhle, Himmelreich, Hinteröd, Hinterschmelz, Hinterwaldeck, Holzmhle, Htten, Irlmhle, Lambach, Oberschmelz, Rathgeb, Riederberg, Riedermhle, Schmelz, Stierberg, Trailling, Vorderöd, Vorderschmelz, Vorderwaldeck, Absetz, Baumlager, Buchet, Buchetbühl, Engelshütt, Frahels, Frahelsbruck, Gaberlsäg, Ginglmühle, Himmelreich, Hinteröd, Hinterschmelz, Hinterwaldeck
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lam
Hauptstraße 1
93462 Lam
2. Landratsamt Regen
Hauptstraße 24
94209 Regen
3. Finanzamt Deggendorf
Bahnhofstraße 5
94469 Deggendorf
Gemeinde Lam – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Lam in den bereitgestellten Quellen. Der Markt Lam verfügt derzeit über keine eigenen freien Bauplätze, aber es gibt allgemeine Informationen zur Bauantragstellung und -genehmigung.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.