Ludwigsfelde ist eine amtsfreie Mittelstadt im Norden des Landkreises Teltow-Fläming in Brandenburg. Sie liegt rund elf Kilometer südlich der Berliner Stadtgrenze und ungefähr acht Kilometer östlich von Potsdam in der Agglomeration Berlin
Bundesland
Landkreis
Teltow-Fläming
Einwohner
27.658 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14974
Vorwahl
03378
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ludwigsfelde
Rathausplatz 1
14974 Ludwigsfelde
2. Bürgeramt Ludwigsfelde
Bahnhofstraße 20
14974 Ludwigsfelde
3. Ordnungsamt Ludwigsfelde
Wilhelmstraße 1
14974 Ludwigsfelde
Gemeinde Ludwigsfelde – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Rousseau Park in Ludwigsfelde wird der Innenausbau der Gewerbeflächen voraussichtlich Ende 2024 starten, mit einer geplanten Eröffnung im Jahr 2025. Hier entsteht ein Quartierzentrum mit Mietwohnungen, Nahversorgungszentrum, Handels- und Gewerbeflächen sowie Praxisräumen.
- Entlang der Potsdamer Straße in Ludwigsfelde ist die Entwicklung eines neuen Haupteinkaufsbereichs geplant. Baulücken sollen mit mehrgeschossigen Immobilien bebaut werden, die Einzelhandelskonzepte und Dienstleistungsbetriebe beinhalten. Dies soll die zentrale Versorgung der Stadt stärken.
- Die Stadt Ludwigsfelde arbeitet an Bebauungsplänen wie dem Bebauungsplan Nr. 44-1 für das Gewerbegebiet nördlich der Brandenburgischen Straße im Industriepark Ost. Dieser Plan soll die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für die Ansiedlung gewerblich-industrieller Betriebe sicherstellen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.