Ludwigsfelde ist eine amtsfreie Mittelstadt im Norden des Landkreises Teltow-Fläming in Brandenburg. Sie liegt rund elf Kilometer südlich der Berliner Stadtgrenze und ungefähr acht Kilometer östlich von Potsdam in der Agglomeration Berlin
Bundesland
Landkreis
Teltow-Fläming
Einwohner
27.658 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14974
Vorwahl
03378
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ludwigsfelde
Rathausplatz 1
14974 Ludwigsfelde
2. Bürgeramt Ludwigsfelde
Bahnhofstraße 20
14974 Ludwigsfelde
3. Ordnungsamt Ludwigsfelde
Wilhelmstraße 1
14974 Ludwigsfelde
Gemeinde Ludwigsfelde – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Rousseau Park in Ludwigsfelde wird der Innenausbau der Gewerbeflächen voraussichtlich Ende 2024 starten, mit einer geplanten Eröffnung im Jahr 2025. Hier entsteht ein Quartierzentrum mit Mietwohnungen, Nahversorgungszentrum, Handels- und Gewerbeflächen sowie Praxisräumen.
- Entlang der Potsdamer Straße in Ludwigsfelde ist die Entwicklung eines neuen Haupteinkaufsbereichs geplant. Baulücken sollen mit mehrgeschossigen Immobilien bebaut werden, die Einzelhandelskonzepte und Dienstleistungsbetriebe beinhalten. Dies soll die zentrale Versorgung der Stadt stärken.
- Die Stadt Ludwigsfelde arbeitet an Bebauungsplänen wie dem Bebauungsplan Nr. 44-1 für das Gewerbegebiet nördlich der Brandenburgischen Straße im Industriepark Ost. Dieser Plan soll die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für die Ansiedlung gewerblich-industrieller Betriebe sicherstellen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.