Das Stadtrecht besteht seit dem 18. Ludwigsfelde ist eine amtsfreie Mittelstadt im Norden des Landkreises Teltow-Fläming in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Teltow-Fläming
Einwohner
27.658 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14974
Vorwahl
03378
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ludwigsfelde
Rathausplatz 1
14974 Ludwigsfelde
2. Bürgeramt Ludwigsfelde
Bahnhofstraße 20
14974 Ludwigsfelde
3. Ordnungsamt Ludwigsfelde
Wilhelmstraße 1
14974 Ludwigsfelde
Gemeinde Ludwigsfelde – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Rousseau Park in Ludwigsfelde wird der Innenausbau der Gewerbeflächen voraussichtlich Ende 2024 starten, mit einer geplanten Eröffnung im Jahr 2025. Hier entsteht ein Quartierzentrum mit Mietwohnungen, Nahversorgungszentrum, Handels- und Gewerbeflächen sowie Praxisräumen.
- Entlang der Potsdamer Straße in Ludwigsfelde ist die Entwicklung eines neuen Haupteinkaufsbereichs geplant. Baulücken sollen mit mehrgeschossigen Immobilien bebaut werden, die Einzelhandelskonzepte und Dienstleistungsbetriebe beinhalten. Dies soll die zentrale Versorgung der Stadt stärken.
- Die Stadt Ludwigsfelde arbeitet an Bebauungsplänen wie dem Bebauungsplan Nr. 44-1 für das Gewerbegebiet nördlich der Brandenburgischen Straße im Industriepark Ost. Dieser Plan soll die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für die Ansiedlung gewerblich-industrieller Betriebe sicherstellen.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.