Lunden (plattdeutsch: Lunnen) ist eine Gemeinde im nördlichen Teil des Kreises Dithmarschen in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Dithmarschen
Einwohner
1704 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25774
Vorwahl
04882
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Dahrenwurth, Flehderwurth, Lundenerkoog, Mahde, Preil, Wollersum, Dahrenwurth, Flehderwurth, Lundenerkoog, Mahde, Preil, Wollersum
Adressen:
1. Gemeinde Lunden
Hauptstraße 1
25774 Lunden
2. Amtsgericht Heide
Am Markt 1
25746 Heide
3. Kreisverwaltung Dithmarschen
Breite Straße 5
25746 Heide
Gemeinde Lunden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.