Lunden (plattdeutsch: Lunnen) ist eine Gemeinde im nördlichen Teil des Kreises Dithmarschen in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Dithmarschen
Einwohner
1704 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25774
Vorwahl
04882
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Dahrenwurth, Flehderwurth, Lundenerkoog, Mahde, Preil, Wollersum, Dahrenwurth, Flehderwurth, Lundenerkoog, Mahde, Preil, Wollersum
Adressen:
1. Gemeinde Lunden
Hauptstraße 1
25774 Lunden
2. Amtsgericht Heide
Am Markt 1
25746 Heide
3. Kreisverwaltung Dithmarschen
Breite Straße 5
25746 Heide
Gemeinde Lunden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.