Schwabstedt (dänisch: Svavsted, friesisch: Swåbstää, jütländisch: Svåbste) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
1297 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25876
Vorwahl
04884
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Fresendelferfähre, Hemme, Herrenhallig, Hollbllhuus, Hollingsbusch, Kleinmittelburg, Lehmsiek, Neulandshof, Ramstedtfeld, Ramstedtholz, Westerpapenhörn, Wischhof, Fresendelferfähre, Hemme, Herrenhallig, Hollbüllhuus, Hollingsbusch, Kleinmittelburg, Lehmsiek, Neulandshof, Ramstedtfeld, Ramstedtholz, SchwabstedterWesterkoog, Westerpapenhörn, Wischhof
Adressen:
1. Gemeinde Schwabstedt, Hauptstraße 1, 25876 Schwabstedt
2. Amtsgericht Husum, Am Markt 1, 25813 Husum
3. Kreis Nordfriesland, Am Markt 1, 25813 Husum
Gemeinde Schwabstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.