Schwabstedt (dänisch: Svavsted, friesisch: Swåbstää, jütländisch: Svåbste) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
1297 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25876
Vorwahl
04884
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Fresendelferfähre, Hemme, Herrenhallig, Hollbllhuus, Hollingsbusch, Kleinmittelburg, Lehmsiek, Neulandshof, Ramstedtfeld, Ramstedtholz, Westerpapenhörn, Wischhof, Fresendelferfähre, Hemme, Herrenhallig, Hollbüllhuus, Hollingsbusch, Kleinmittelburg, Lehmsiek, Neulandshof, Ramstedtfeld, Ramstedtholz, SchwabstedterWesterkoog, Westerpapenhörn, Wischhof
Adressen:
1. Gemeinde Schwabstedt, Hauptstraße 1, 25876 Schwabstedt
2. Amtsgericht Husum, Am Markt 1, 25813 Husum
3. Kreis Nordfriesland, Am Markt 1, 25813 Husum
Gemeinde Schwabstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.