Löbau ( Aussprache?/i, obersorbisch Lubij) ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Görlitz in der sächsischen Oberlausitz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.277 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
02708
Vorwahlen
03585, 035876 (Lautitz, Mauschwitz, Alt- und Neucunnewitz)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Löbau
Markt 1
02708 Löbau
2. Ordnungsamt Löbau
Markt 1
02708 Löbau
3. Finanzamt Zittau-Oberland
An der Mauer 1
02763 Zittau
Gemeinde Löbau – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Bauarbeiten am Gewerbegebiet Löbau-West II haben begonnen. Die Stadt Löbau rechnet mit Kosten von 18 Millionen Euro für die Erschließung. Das Vorhaben wird auf 43 Hektar mit circa 14,8 Millionen Euro gefördert. Der Abbruch der Schweinemastanlage wurde bereits im letzten Jahr vorgenommen und die archäologischen Untersuchungen sind abgeschlossen. Die Vermarktung der Flächen soll zeitnah über eine öffentliche Ausschreibung erfolgen. Der Stadtrat fasste den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Löbau-West B178 im Juni 2022, der vom Landkreis Görlitz genehmigt wurde. Ministerpräsident Michael Kretschmer übergab im Juli 2023 den Fördermittelbescheid für das Projekt.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung