Löbau ( Aussprache?/i, obersorbisch Lubij) ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Görlitz in der sächsischen Oberlausitz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.277 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
02708
Vorwahlen
03585, 035876 (Lautitz, Mauschwitz, Alt- und Neucunnewitz)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Löbau
Markt 1
02708 Löbau
2. Ordnungsamt Löbau
Markt 1
02708 Löbau
3. Finanzamt Zittau-Oberland
An der Mauer 1
02763 Zittau
Gemeinde Löbau – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Bauarbeiten am Gewerbegebiet Löbau-West II haben begonnen. Die Stadt Löbau rechnet mit Kosten von 18 Millionen Euro für die Erschließung. Das Vorhaben wird auf 43 Hektar mit circa 14,8 Millionen Euro gefördert. Der Abbruch der Schweinemastanlage wurde bereits im letzten Jahr vorgenommen und die archäologischen Untersuchungen sind abgeschlossen. Die Vermarktung der Flächen soll zeitnah über eine öffentliche Ausschreibung erfolgen. Der Stadtrat fasste den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Löbau-West B178 im Juni 2022, der vom Landkreis Görlitz genehmigt wurde. Ministerpräsident Michael Kretschmer übergab im Juli 2023 den Fördermittelbescheid für das Projekt.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.