Lübz ist eine an der Müritz-Elde-Wasserstraße gelegene Kleinstadt im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Einwohner
6167 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19386
Vorwahl
038731
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Lübz
Am Markt 1
19386 Lübz
2. Landkreis Ludwigslust-Parchim
Am Markt 1
19386 Lübz
3. Einwohnermeldeamt Lübz
Am Markt 1
19386 Lübz
Gemeinde Lübz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Lübz plant die Entwicklung von Nutzungen für ein Mischgebiet, wofür der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan erforderlich ist.
- Ein Bebauungsplan Nr. 30 für das Wohngebiet an der Kreiener Straße wurde beschlossen und die Öffentlichkeit beteiligt.
- Es gibt Pläne für die Schaffung eines Gewerbegebietes direkt an der B 191, dem "Gewerbepark Lübz", sowie für den Bau eines Sportboothafens an der Müritz-Elde-Wasserstraße.
- Weitere Planungen umfassen die Fortführung der Stadtsanierung und den Ausbau der Sportstätten.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.