Mörfelden-Walldorf ist als Doppelstadt mit über 34.000 Einwohnern nach Rüsselsheim am Main die zweitgrößte Stadt im südhessischen Kreis Groß-Gerau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
34.641 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64546
Vorwahl
06105
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mörfelden-Walldorf
Hauptstraße 38
64546 Mörfelden-Walldorf
2. Bürgeramt Mörfelden-Walldorf
Hauptstraße 38
64546 Mörfelden-Walldorf
3. Ordnungsamt Mörfelden-Walldorf
Hauptstraße 38
64546 Mörfelden-Walldorf
Gemeinde Mörfelden-Walldorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Mörfelden-Walldorf hatSeveral neuere Entwicklungen und Planungen im Bereich der Bebauungspläne:
- Der Bebauungsplan Walldorf Nord ermöglicht Erweiterungsmöglichkeiten für vorhandene Wohngebäude und die Errichtung zusätzlicher Wohngebäude auf untergenutzten Grundstücken, um die Wohnraumsituation zu verbessern. Der Plan schließt auch den Erhalt von Gartenzonen und begrünten Vorgartenbereichen ein.
- Für den Stadtteil Mörfelden wurde ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 52 aufgestellt, der die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters, einer Kindertagesstätte und Wohnungen in einem Wohn- und Geschäftshaus an der Langener Straße vorsieht. Dieses Vorhaben schließt eine Baulücke im Siedlungszusammenhang und übernimmt eine wichtige Rolle zur Deckung des täglichen Lebensmittelbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung.
- Der Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan für die Oberwaldsiedlung Walldorf enthält Vorgaben zu Grundstückseinfriedungen, Altbaumbestand, Erhalt von Bäumen und Sträuchern sowie zur Flächenversiegelung, um die naturnahe Attraktivität des Wohngebiets zu erhalten.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.