Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Mörfelden-Walldorf

Mörfelden-Walldorf ist als Doppelstadt mit über 34.000 Einwohnern nach Rüsselsheim am Main die zweitgrößte Stadt im südhessischen Kreis Groß-Gerau.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
34.641 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64546
Vorwahl
06105
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mörfelden-Walldorf
Hauptstraße 38
64546 Mörfelden-Walldorf

2. Bürgeramt Mörfelden-Walldorf
Hauptstraße 38
64546 Mörfelden-Walldorf

3. Ordnungsamt Mörfelden-Walldorf
Hauptstraße 38
64546 Mörfelden-Walldorf
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Mörfelden-Walldorf hatSeveral neuere Entwicklungen und Planungen im Bereich der Bebauungspläne:

- Der Bebauungsplan Walldorf Nord ermöglicht Erweiterungsmöglichkeiten für vorhandene Wohngebäude und die Errichtung zusätzlicher Wohngebäude auf untergenutzten Grundstücken, um die Wohnraumsituation zu verbessern. Der Plan schließt auch den Erhalt von Gartenzonen und begrünten Vorgartenbereichen ein.

- Für den Stadtteil Mörfelden wurde ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 52 aufgestellt, der die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters, einer Kindertagesstätte und Wohnungen in einem Wohn- und Geschäftshaus an der Langener Straße vorsieht. Dieses Vorhaben schließt eine Baulücke im Siedlungszusammenhang und übernimmt eine wichtige Rolle zur Deckung des täglichen Lebensmittelbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung.

- Der Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan für die Oberwaldsiedlung Walldorf enthält Vorgaben zu Grundstückseinfriedungen, Altbaumbestand, Erhalt von Bäumen und Sträuchern sowie zur Flächenversiegelung, um die naturnahe Attraktivität des Wohngebiets zu erhalten.

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung
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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.