Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Mainhardt

Durch sie läuft der Obergermanisch-Raetische Limes, der seit 2005 auf der Welterbeliste der UNESCO steht. Die Gemeinde wurde im 11. Durch sie läuft der Obergermanisch-Raetische Limes, der seit 2005 auf der Welterbeliste der UNESCO steht
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
6082 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
74535, 74523
Vorwahl
07903
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ammertsweiler, Aschenhtte, Baad, Bäumlesfeld, Dennhof, Eulhof, Gailsbach, Gögelhof, Hammerschmiede, Hohenegarten, Hohenstraßen, Htten, Klingenhof, Krebshof, Laukenmhle, Mittelmhle, Mönchsberg, Neuwirtshaus, Nßlenshof, Riegenhof, Rösersmhle, Schollenhof, Stock, Vordermhle, Waspenhof, WrttembergerHof, Zimmerhaus, Ammertsweiler, Aschenhütte, Baad, Bäumlesfeld, Dennhof, Eulhof, Gailsbach, Gögelhof, Hammerschmiede, Hohenegarten, Hohenstraßen, Hütten, Klingenhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mainhardt
Hauptstraße 1
74535 Mainhardt

2. Ordnungsamt Mainhardt
Hauptstraße 1
74535 Mainhardt

3. Finanzamt Schwäbisch Hall
Am Markt 16
74523 Schwäbisch Hall
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.