Jahrhundert erstmals erwähnt und hat fast 5900 Einwohner. Mainhardt ist eine Gemeinde im Landkreis Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg. Die Gemeinde wurde im 11
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
6082 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
74535, 74523
Vorwahl
07903
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ammertsweiler, Aschenhtte, Baad, Bäumlesfeld, Dennhof, Eulhof, Gailsbach, Gögelhof, Hammerschmiede, Hohenegarten, Hohenstraßen, Htten, Klingenhof, Krebshof, Laukenmhle, Mittelmhle, Mönchsberg, Neuwirtshaus, Nßlenshof, Riegenhof, Rösersmhle, Schollenhof, Stock, Vordermhle, Waspenhof, WrttembergerHof, Zimmerhaus, Ammertsweiler, Aschenhütte, Baad, Bäumlesfeld, Dennhof, Eulhof, Gailsbach, Gögelhof, Hammerschmiede, Hohenegarten, Hohenstraßen, Hütten, Klingenhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mainhardt
Hauptstraße 1
74535 Mainhardt
2. Ordnungsamt Mainhardt
Hauptstraße 1
74535 Mainhardt
3. Finanzamt Schwäbisch Hall
Am Markt 16
74523 Schwäbisch Hall
Gemeinde Mainhardt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.