Die Gemeinde wurde im 11. Durch sie läuft der Obergermanisch-Raetische Limes, der seit 2005 auf der Welterbeliste der UNESCO steht. Der Ort trägt das Prädikat Luftkurort
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
6082 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
74535, 74523
Vorwahl
07903
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ammertsweiler, Aschenhtte, Baad, Bäumlesfeld, Dennhof, Eulhof, Gailsbach, Gögelhof, Hammerschmiede, Hohenegarten, Hohenstraßen, Htten, Klingenhof, Krebshof, Laukenmhle, Mittelmhle, Mönchsberg, Neuwirtshaus, Nßlenshof, Riegenhof, Rösersmhle, Schollenhof, Stock, Vordermhle, Waspenhof, WrttembergerHof, Zimmerhaus, Ammertsweiler, Aschenhütte, Baad, Bäumlesfeld, Dennhof, Eulhof, Gailsbach, Gögelhof, Hammerschmiede, Hohenegarten, Hohenstraßen, Hütten, Klingenhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mainhardt
Hauptstraße 1
74535 Mainhardt
2. Ordnungsamt Mainhardt
Hauptstraße 1
74535 Mainhardt
3. Finanzamt Schwäbisch Hall
Am Markt 16
74523 Schwäbisch Hall
Gemeinde Mainhardt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.