Mainz ist die Landeshauptstadt des Landes Rheinland-Pfalz und mit 215.110 Einwohnern zugleich dessen größte Stadt
Bundesland
Einwohner
217.556 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
55116–55131
Vorwahlen
06131, 06136
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
BaumschuleimSpeß, Draisberghof, LotharyAue, Mainz, Wendelinusheim, BaumschuleimSpeß, Draisberghof, LotharyAue, Wendelinusheim
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mainz, Am Schillertheater 1, 55116 Mainz
2. Mainzer Finanzamt, Am Schillertheater 1, 55116 Mainz
3. Agentur für Arbeit Mainz, Am Schillertheater 1, 55116 Mainz
Gemeinde Mainz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat in Mainz hat am 05.02.2025 gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplanentwurf H 98 (Schützenhaus Fort Gonsenheim) beschlossen. Dieser Plan sieht den Bau von 126 Wohnungen in acht Gebäuden vor, jedoch zum Preis einer massiven Versiegelung des Baugrundstücks und dem Verzicht auf Spielplätze für Kinder, da oberirdische Stellplätze geschaffen werden müssen.
Zusätzlich plant die Stadt Mainz neue Baugebiete in den Stadtteilen Hechtsheim und Ebersheim, um bis zu 3.300 neue Wohneinheiten zu schaffen und den Wohnungsmarkt, besonders für Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen, zu entspannen.
Ein weiteres großes Projekt ist der Bebauungsplan für ein neues Einkaufsquartier in der Ludwigsstraße, das eine begrünte Dachterrasse, Gastronomie, ein neues Hotel und viele neue Grünflächen umfasst und als innovatives und nachhaltiges Projekt gilt.
Der Stadtrat hat auch den überarbeiteten Masterplan „100% Klimaschutz“ verabschiedet und Entscheidungen zum Hochschulerweiterungsgelände und anderen stadtentwicklungsrelevanten Themen getroffen.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.