Reichertshofen ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm und bildet mit der Gemeinde Pörnbach die Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
8370 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85084
Vorwahl
08453
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Brastelhof, Christhäuser, Freinhausen, Gotteshofen, Kocherhof, Maisenhäuser, Schafhäuser, Starkertshofen, Steinerskirchen, Wolnhofen, Brastelhof, Christhäuser, Freinhausen, Gotteshofen, Kocherhof, Maisenhäuser, Schafhäuser, Starkertshofen, Steinerskirchen, Wolnhofen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Reichertshofen, Hauptstraße 1, 85084 Reichertshofen
2. Finanzamt Ingolstadt, Schillerstraße 2, 85049 Ingolstadt
3. Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm, Hauptplatz 1, 85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.