Reichertshofen ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm und bildet mit der Gemeinde Pörnbach die Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
8370 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85084
Vorwahl
08453
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Brastelhof, Christhäuser, Freinhausen, Gotteshofen, Kocherhof, Maisenhäuser, Schafhäuser, Starkertshofen, Steinerskirchen, Wolnhofen, Brastelhof, Christhäuser, Freinhausen, Gotteshofen, Kocherhof, Maisenhäuser, Schafhäuser, Starkertshofen, Steinerskirchen, Wolnhofen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Reichertshofen, Hauptstraße 1, 85084 Reichertshofen
2. Finanzamt Ingolstadt, Schillerstraße 2, 85049 Ingolstadt
3. Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm, Hauptplatz 1, 85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm
Gemeinde Reichertshofen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
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- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.