Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Mannheim

Sie ist nach Stuttgart und Karlsruhe die drittgrößte Stadt des Landes. Die ehemalige Residenzstadt (1720–1778) der Kurpfalz mit ihrem stadtprägenden Barockschloss, einer der größten Schlossanlagen der Welt, bildet das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum der Metropolregion Rhein-Neckar mit 2,35 Millionen Einwohnern
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Einwohner
311.831 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
68159–68309
Vorwahl
0621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Straßenheim, Sbenheim, Straßenheim, Sübenheim
Adressen:
1. Stadt Mannheim - Rathaus, Marktplatz 5, 68159 Mannheim
2. Finanzamt Mannheim - B 5, 16, 68159 Mannheim
3. Agentur für Arbeit Mannheim - B 2, 1, 68159 Mannheim
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Der Mannheimer Gemeinderat hat am 15. März 2022 den Bebauungsplan für drei Universitätsgebäude im Friedrichspark beschlossen. Die Planung wurde optimiert, um Umwelt- und Klimaaspekte zu berücksichtigen, und die Anzahl der Gebäude von ursprünglich fünf auf vier reduziert, um die Durchlüftung und den Umweltschutz zu verbessern. Der Baubeginn für das erste Gebäude ist für 2029 geplant.

- Ein weiteres bedeutendes Projekt ist die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers am Hauptbahnhof Mannheim, wo brach liegende Flächen einer neuen Funktion zugeführt werden sollen. Das Ziel ist, ein lebhaftes Quartier mit Wohn-, Dienstleistungs- und gewerblichen Nutzungen zu schaffen.

- Der Mannheimer Gemeinderat hat zudem den Doppelhaushalt für 2025 und 2026 beschlossen, der Investitionen von über 360 Millionen Euro umfasst, trotz hoher finanzieller Belastungen. Der Haushalt enthält auch Mittel für verschiedene städtische Projekte, einschließlich der Nationaltheater-Sanierung und der Unterstützung für das Klinikum.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?

Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:

  1. Art der baulichen Nutzung
  2. Maß der baulichen Nutzung
  3. Überbaubare Grundstücksflächen
  4. Örtliche Verkehrsflächen

Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:

  • Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
  • Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
  • Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben

Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.