Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Marienmünster

Namensgeberin der Stadt ist das ehemalige Benediktinerkloster Marienmünster, das im 12. Jahrhundert errichtet wurde. Namensgeberin der Stadt ist das ehemalige Benediktinerkloster Marienmünster, das im 12
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
4900 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37696
Vorwahlen
05276, 05277, 05284
Adresse der Stadtverwaltung
Schulstraße 1, 37696 Marienmünster
Schulstraße 1, 37696 Marienmünster 37696 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Adressen:
1. Gemeinde Marienmünster
Hauptstraße 36
37696 Marienmünster

2. Ordnungsamt Marienmünster
Hauptstraße 36
37696 Marienmünster

3. Standesamt Marienmünster
Hauptstraße 36
37696 Marienmünster
Gemeinde Marienmünster – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 15:00
  • Dienstag: 08:15 - 12:15
  • Mittwoch: 08:15 - 12:15
  • Donnerstag: 08:15 - 12:15
  • Freitag: 08:15 - 14:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?

Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:

  • Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
  • Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
  • Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
  • Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf

Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:

  • Demographischer Wandel
  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Neue gesetzliche Vorgaben
  • Veränderte Umweltbedingungen

Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.