Sie ist heilklimatischer Kurort und ein Grundzentrum in einem Gebiet mit überwiegend ländlicher Struktur. Für den heutigen Ortsnamen Nieheim gibt es folgende historische Bezeichnungen: Nihem, Nyem, Nym
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
6068 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33039
Vorwahlen
05274, 05233, 05238, 05276, 05284
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Nieheim, Am Markt 1, 33039 Nieheim
2. Kreis Höxter, Wilhelmstraße 2, 37671 Höxter
3. Bürgeramt Nieheim, Am Markt 1, 33039 Nieheim
Gemeinde Nieheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Landschaftsplan Nr. 5 „Nieheim“ gilt nur für den baulichen Außenbereich und schließt Siedlungsbereiche aus. Die Pläne wurden zuletzt im Oktober 2020 geändert, wobei redaktionelle Überarbeitungen und Anpassungen an aktuelle Gesetzeslagen vorgenommen wurden. Es wurden keine Änderungen an den Karten vorgenommen. Der Landschaftsplan hat Rechtskraft erlangt und trifft verbindliche Festsetzungen, die von Behörden und Bürgern zu beachten sind.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.