Sie ist heilklimatischer Kurort und ein Grundzentrum in einem Gebiet mit überwiegend ländlicher Struktur. Für den heutigen Ortsnamen Nieheim gibt es folgende historische Bezeichnungen: Nihem, Nyem, Nym
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
6068 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33039
Vorwahlen
05274, 05233, 05238, 05276, 05284
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Nieheim, Am Markt 1, 33039 Nieheim
2. Kreis Höxter, Wilhelmstraße 2, 37671 Höxter
3. Bürgeramt Nieheim, Am Markt 1, 33039 Nieheim
Gemeinde Nieheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Landschaftsplan Nr. 5 „Nieheim“ gilt nur für den baulichen Außenbereich und schließt Siedlungsbereiche aus. Die Pläne wurden zuletzt im Oktober 2020 geändert, wobei redaktionelle Überarbeitungen und Anpassungen an aktuelle Gesetzeslagen vorgenommen wurden. Es wurden keine Änderungen an den Karten vorgenommen. Der Landschaftsplan hat Rechtskraft erlangt und trifft verbindliche Festsetzungen, die von Behörden und Bürgern zu beachten sind.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.