Markdorf ist eine Kleinstadt im Bodenseekreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bodenseekreis
Einwohner
14.284 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88677
Vorwahl
07544
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bergheim, Gangenweiler, Harresheim, Leimbach, Lichtenegg, Möggenweiler, Remmette, Bergheim, Gangenweiler, Harresheim, Leimbach, Lichtenegg, Möggenweiler, Remmette
Adressen:
1. Stadt Markdorf
Hauptstraße 1
88677 Markdorf
2. Landratsamt Bodenseekreis
Ravensburger Straße 64
88045 Friedrichshafen
3. Bürgeramt Markdorf
Hauptstraße 1
88677 Markdorf
Gemeinde Markdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Markdorfer Gemeinderat hat den Bebauungsplan Atzenberg als Satzung beschlossen, um den lang geplanten Dorfplatz in Ittendorf zu realisieren. Dieser Dorfplatz soll auf einem von der Stadt erworbenen Wiesengelände südlich des Ittendorfer Bürgerhauses entstehen. Die Arbeiten sollen im Oktober beginnen. Es gab Stellungnahmen von Behörden, Verbänden und Bürgern, wobei ein Bürger Kritik an der geplanten Kulturscheune und dem Mangel an Parkplätzen und sanitärer Infrastruktur äußerte. Die Bauverwaltung entgegnete, dass die Kulturscheune Sanitäranlagen erhalten wird und der Dorfplatz keine Festplatzfunktion haben soll.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.