Markdorf ist eine Kleinstadt im Bodenseekreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bodenseekreis
Einwohner
14.284 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88677
Vorwahl
07544
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bergheim, Gangenweiler, Harresheim, Leimbach, Lichtenegg, Möggenweiler, Remmette, Bergheim, Gangenweiler, Harresheim, Leimbach, Lichtenegg, Möggenweiler, Remmette
Adressen:
1. Stadt Markdorf
Hauptstraße 1
88677 Markdorf
2. Landratsamt Bodenseekreis
Ravensburger Straße 64
88045 Friedrichshafen
3. Bürgeramt Markdorf
Hauptstraße 1
88677 Markdorf
Gemeinde Markdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Markdorfer Gemeinderat hat den Bebauungsplan Atzenberg als Satzung beschlossen, um den lang geplanten Dorfplatz in Ittendorf zu realisieren. Dieser Dorfplatz soll auf einem von der Stadt erworbenen Wiesengelände südlich des Ittendorfer Bürgerhauses entstehen. Die Arbeiten sollen im Oktober beginnen. Es gab Stellungnahmen von Behörden, Verbänden und Bürgern, wobei ein Bürger Kritik an der geplanten Kulturscheune und dem Mangel an Parkplätzen und sanitärer Infrastruktur äußerte. Die Bauverwaltung entgegnete, dass die Kulturscheune Sanitäranlagen erhalten wird und der Dorfplatz keine Festplatzfunktion haben soll.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.