Markneukirchen ist eine Stadt im sächsischen Vogtland
Bundesland
Landkreis
Vogtlandkreis
Einwohner
7261 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08258
Vorwahl
037422
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Markneukirchen
Markt 1
08258 Markneukirchen
2. Ordnungsamt Markneukirchen
Markt 1
08258 Markneukirchen
3. Finanzamt Plauen
Am Schloß 1
08523 Plauen
Gemeinde Markneukirchen – Öffnungszeiten
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Der Stadtrat der Stadt Markneukirchen hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „3. Erweiterung des Gewerbegebietes Markneukirchen/Wohlhausen“ gefasst. Dies umfasst die Flurstücke 95/2, 112/5, 114/2, 150/6, Teil von 179/6, 200/8, 217/8 und 227/1 der Gemarkung Wohlhausen.
Bürgermeister Toni Meinel plant eine straffe Zeitplanung für die Erweiterung des Gewerbegebietes, mit der Planungsvergabe im November, der Aufstellung des Bebauungsplans im Dezember und der Fertigstellung vor der Sommerpause 2024. Eine neue Förderung soll dabei entscheidend helfen.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.