Markt Schwaben ist ein Markt im nördlichen Teil des oberbayerischen Landkreises Ebersberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
13.761 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85570
Vorwahl
08121
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Auhofen, Berg, Boden, Drnberg, Erlbach, Feichten, Finsingerau, Gigging, Grashausen, Grund, Hanslmhle, Haus, Herdweg, Köckmhle, Kressirmhle, Lieberharting, Lindach, Paulimhle, Ried, Sägmhle, Schußmhle, Sempt, Siggenhofen, Staudach, Staudham, Steffelmhle, Steiler, Stocker, Taing, Unterschwillach, Wagmhle, Wimpasing, Wind, Wolfmhle, Auhofen, Berg, Boden, Dürnberg, Erlbach, Feichten
Adressen:
1. Markt Schwaben Rathausplatz 1 85570 Markt Schwaben
2. Bürgerbüro Markt Schwaben Rathausplatz 1 85570 Markt Schwaben
3. Ordnungsamt Markt Schwaben Rathausplatz 1 85570 Markt Schwaben
Gemeinde Markt Schwaben – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Marktgemeinderat von Markt Schwaben hat am 19.12.2024 die Verfahren zur Aufstellung einer 24. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 36 für das Gebiet der geplanten Flüchtlingsunterkunft im Hanslmüllerweg eingeleitet. Diese Pläne werden im Parallelverfahren aufgestellt, um Flächen für soziale Zwecke auszuweisen.
- Für das Gebiet „Wohnen 60+ Staudhamer Straße“ wird die 18. Änderung des Flächennutzungsplans und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 aufgestellt, um altengerechtes Wohnen und Grünflächen zu realisieren.
- Am Hauser Weg wird über die Bebauung einer Fläche, die previously als Tennisplatz genutzt wurde, diskutiert. Trotz Bedenken hinsichtlich Hochwasserschutz und Überschwemmungsgebieten, wurde der Antrag, die Bebauung zu verhindern, abgelehnt. Die Bebauung muss jedoch noch bau- und wasserrechtlich geprüft werden.
- Die Renaturierung des Hennigbachs und die Schaffung einer öffentlich zugänglichen Grünfläche sind Teil des Bauprojekts am Hauser Weg, das auch preisgedämpften Wohnraum vorsieht.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.