Mauern ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Freising
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3138 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85419
Vorwahl
08764
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Alpersdorf, Altfalterbach, Bergmartl, Bergmhle, Beselmhle, Doidorf, Eckelsberg, Ellenbrunn, Enghausen, Gandorf, Geiting, Hagsdorf, Hanslmhle, Hinterschlag, Hörgersdorf, Kleidorf, Kronwinkl, Mönchsberg, Niederndorf, Oberndorf, Peterswahl, Riedlmhle, Scheckenhofen, Schlag, Schlaghäuseln, Schwarzberg, Schwarzersdorf, Schweinersdorf, Siglohe, Thal, Vorderschlag, Waldruh, Wies, Wölflmhle, Wollersdorf, Alpersdorf, Altfalterbach, Bergmartl, Bergmühle, Beselmühle
Adressen:
1. Bauamt der Stadt München
Widenmayerstraße 16
80538 München
2. Amt für Stadtplanung und Bauordnung Berlin
Oranienstraße 106
10969 Berlin
3. Tiefbauamt der Stadt Köln
Neumarkt 15
50667 Köln
Gemeinde Mauern – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.