Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Mauern

Mauern ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Freising
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3138 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85419
Vorwahl
08764
Adresse der Gemeinde
Schlossplatz 2, 85419 Mauern
Schlossplatz 2, 85419 Mauern 85419 Bayern DE
Website
Ortsteile
Alpersdorf, Altfalterbach, Bergmartl, Bergmhle, Beselmhle, Doidorf, Eckelsberg, Ellenbrunn, Enghausen, Gandorf, Geiting, Hagsdorf, Hanslmhle, Hinterschlag, Hörgersdorf, Kleidorf, Kronwinkl, Mönchsberg, Niederndorf, Oberndorf, Peterswahl, Riedlmhle, Scheckenhofen, Schlag, Schlaghäuseln, Schwarzberg, Schwarzersdorf, Schweinersdorf, Siglohe, Thal, Vorderschlag, Waldruh, Wies, Wölflmhle, Wollersdorf, Alpersdorf, Altfalterbach, Bergmartl, Bergmühle, Beselmühle
Adressen:
1. Bauamt der Stadt München
Widenmayerstraße 16
80538 München

2. Amt für Stadtplanung und Bauordnung Berlin
Oranienstraße 106
10969 Berlin

3. Tiefbauamt der Stadt Köln
Neumarkt 15
50667 Köln
Gemeinde Mauern – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.