Meckel ist eine Ortsgemeinde im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Einwohner
407 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54636
Vorwahl
06568
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Meckel, Hauptstraße 1, 54424 Meckel
2. Gemeindeverwaltung Meckel, Kirchstraße 2, 54424 Meckel
3. Ordnungsamt Meckel, Rathausplatz 3, 54424 Meckel
Gemeinde Meckel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In der Gemeinde Klein Meckelsen wird eine weitere Wohnbebauung planungsrechtlich vorbereitet. Der Bebauungsplan sieht die Schaffung von insgesamt ca. 34 Bauplätzen vor, die in zwei Bauabschnitten realisiert werden sollen. Der erste Bauabschnitt umfasst 22 Baugrundstücke und der zweite 12 Baugrundstücke. Diese Maßnahme soll den bestehenden Bedarf an Wohnbauland in der Gemeinde decken und die Attraktivität des Ortes für junge Familien und die junge Bevölkerung erhöhen. Die Baugrundstücke sollen innerhalb von 10 Jahren nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes realisiert werden.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.