Meckel ist eine Ortsgemeinde im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Einwohner
407 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54636
Vorwahl
06568
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Meckel, Hauptstraße 1, 54424 Meckel
2. Gemeindeverwaltung Meckel, Kirchstraße 2, 54424 Meckel
3. Ordnungsamt Meckel, Rathausplatz 3, 54424 Meckel
Gemeinde Meckel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In der Gemeinde Klein Meckelsen wird eine weitere Wohnbebauung planungsrechtlich vorbereitet. Der Bebauungsplan sieht die Schaffung von insgesamt ca. 34 Bauplätzen vor, die in zwei Bauabschnitten realisiert werden sollen. Der erste Bauabschnitt umfasst 22 Baugrundstücke und der zweite 12 Baugrundstücke. Diese Maßnahme soll den bestehenden Bedarf an Wohnbauland in der Gemeinde decken und die Attraktivität des Ortes für junge Familien und die junge Bevölkerung erhöhen. Die Baugrundstücke sollen innerhalb von 10 Jahren nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes realisiert werden.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.