Meersburg ist eine Kleinstadt im baden-württembergischen Bodenseekreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bodenseekreis
Einwohner
6026 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88709
Vorwahl
07532
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Riedetsweiler, Riedetsweiler
Adressen:
1. Stadtverwaltung Meersburg
Hauptstraße 2
88709 Meersburg
2. Ordnungsamt Meersburg
Hauptstraße 2
88709 Meersburg
3. Finanzamt Überlingen
Wilhelmstraße 1
88662 Überlingen
Gemeinde Meersburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Meersburg gibt esSeveral Bebauungsprojekte in der Pipeline:
- Im Baugebiet Bitzäcker in Baitenhausen sind 18 Grundstücke für Ein-, Zweifamilienhäuser und Doppelhaushälften sowie ein Grundstück für Tiny-Häuser geplant.
- Die Überplanung des Allmendwegparkplatzes beim Feuerwehrhaus steht zur Diskussion, aber die Anzahl der Bauplätze ist noch unklar.
- Ein Bauprojekt in der Daisendorfer Straße mit 24 Wohneinheiten in zwei Mehrfamilienhäusern ist baureif.
- Eine Überplanung des Sommertalparkplatzes mit Doppelnutzung ist ebenfalls im Gespräch.
Diese Projekte sind in verschiedenen Stadien der Planung und Genehmigung.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.