Meersburg ist eine Kleinstadt im baden-württembergischen Bodenseekreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bodenseekreis
Einwohner
6026 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88709
Vorwahl
07532
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Riedetsweiler, Riedetsweiler
Adressen:
1. Stadtverwaltung Meersburg
Hauptstraße 2
88709 Meersburg
2. Ordnungsamt Meersburg
Hauptstraße 2
88709 Meersburg
3. Finanzamt Überlingen
Wilhelmstraße 1
88662 Überlingen
Gemeinde Meersburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Meersburg gibt esSeveral Bebauungsprojekte in der Pipeline:
- Im Baugebiet Bitzäcker in Baitenhausen sind 18 Grundstücke für Ein-, Zweifamilienhäuser und Doppelhaushälften sowie ein Grundstück für Tiny-Häuser geplant.
- Die Überplanung des Allmendwegparkplatzes beim Feuerwehrhaus steht zur Diskussion, aber die Anzahl der Bauplätze ist noch unklar.
- Ein Bauprojekt in der Daisendorfer Straße mit 24 Wohneinheiten in zwei Mehrfamilienhäusern ist baureif.
- Eine Überplanung des Sommertalparkplatzes mit Doppelnutzung ist ebenfalls im Gespräch.
Diese Projekte sind in verschiedenen Stadien der Planung und Genehmigung.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.