Tettnang ist mit rund 19.000 Einwohnern die drittgrößte Stadt im Bodenseekreis in Baden-Württemberg, etwa neun Kilometer nordöstlich von Friedrichshafen und 13 Kilometer südlich von Ravensburg gelegen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bodenseekreis
Einwohner
19.710 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88069
Vorwahl
07542
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Brgermoos, Bürgermoos
Adressen:
1. Stadt Tettnang
Marktplatz 1
88069 Tettnang
2. Landratsamt Bodenseekreis
Karlstraße 75
88045 Friedrichshafen
3. Finanzamt Friedrichshafen
Bahnhofstraße 1
88045 Friedrichshafen
Gemeinde Tettnang – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.