Mehlingen ist mit rund 3800 Einwohnern die zweitgrößte Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn im rheinland-pfälzischen Landkreis Kaiserslautern
Bundesland
Landkreis
Einwohner
3879 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67678
Vorwahl
06303
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Fröhnerhof, ImSand, Neukirchen, Niedermehlingerhof, Fröhnerhof, ImSand, Neukirchen, Niedermehlingerhof
Adressen:
1. Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
Hauptstraße 2
67677 Enkenbach-Alsenborn
2. Gemeinde Mehlingen
Hauptstraße 1
67678 Mehlingen
3. Landkreis Kaiserslautern
Wilhelmstraße 1
67655 Kaiserslautern
Gemeinde Mehlingen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.