Das Dorf Meine, das Hauptort dieser Gemeinde ist, wurde erstmals 1007 urkundlich erwähnt, ist aber wahrscheinlich erheblich älter
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8630 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
38527
Vorwahlen
05304, 05307
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Meine, Hauptstraße 1, 38527 Meine
2. Einwohnermeldeamt Meine, Marktstraße 5, 38527 Meine
3. Ordnungsamt Meine, Bahnhofstraße 10, 38527 Meine
Gemeinde Meine – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Meine betreffen vor allem die allgemeinen Aspekte und Verfahren around Bebauungspläne rather than specific new developments in Meine.
- Rechtskräftige Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind im Gemeindeamt zugänglich, wobei die Digitalisierung dieser Pläne noch im Gange ist.
- Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten oder Änderungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde Meine selbst, aber allgemeine Reformen des Baugesetzbuchs (BauGB) auf nationaler Ebene könnten zukünftig Auswirkungen haben, wie z.B. die Vereinfachung und Beschleunigung von Bauprojekten in angespannten Wohnungsmärkten und die Digitalisierung von Bekanntmachungen.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.