Das Dorf Meine, das Hauptort dieser Gemeinde ist, wurde erstmals 1007 urkundlich erwähnt, ist aber wahrscheinlich erheblich älter
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8630 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
38527
Vorwahlen
05304, 05307
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Meine, Hauptstraße 1, 38527 Meine
2. Einwohnermeldeamt Meine, Marktstraße 5, 38527 Meine
3. Ordnungsamt Meine, Bahnhofstraße 10, 38527 Meine
Gemeinde Meine – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Meine betreffen vor allem die allgemeinen Aspekte und Verfahren around Bebauungspläne rather than specific new developments in Meine.
- Rechtskräftige Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind im Gemeindeamt zugänglich, wobei die Digitalisierung dieser Pläne noch im Gange ist.
- Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten oder Änderungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde Meine selbst, aber allgemeine Reformen des Baugesetzbuchs (BauGB) auf nationaler Ebene könnten zukünftig Auswirkungen haben, wie z.B. die Vereinfachung und Beschleunigung von Bauprojekten in angespannten Wohnungsmärkten und die Digitalisierung von Bekanntmachungen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.