Mit etwa 42.000 Einwohnern bildet Gifhorn eines der Mittelzentren des Landes, geprägt durch die geringe Entfernung zu den Industrie- und Handelszentren Braunschweig und Wolfsburg
Bundesland
Landkreis
Einwohner
42.993 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
38518
Vorwahl
05371
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kreuzkrug, Kreuzkrug
Gemeinde Gifhorn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Klimaschutzquartier Hohe Düne in Gifhorn macht Fortschritte, mit dem Bau von Reihenhäusern an der Feldstraße, die Teil des 120-Millionen-Euro-Projekts sind. Das Quartier umfasst etwa 400 Wohneinheiten auf 73.000 qm und ist weniger als 1 km von der Innenstadt und 700m vom Bahnhof Gifhorn Stadt entfernt. Es enthält energieoptimierte und klimaschutzorientierte Bauweisen, einschließlich Geothermie, Photovoltaik und Solarthermie, sowie ein zukunftsorientiertes Mobilitätskonzept und großzügige Grünflächen.
Zusätzlich hat die Stadt Gifhorn aktuelle städtebauliche Konzepte und Planungen, einschließlich der Fortschreibung des Landschaftsplanes und des Leitbildes Mobilität 2030, die bis zum 28. Februar 2025 der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorliegen.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.