Gifhorn ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Osten des Landes Niedersachsen und eine selbständige Gemeinde
Bundesland
Landkreis
Einwohner
42.993 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
38518
Vorwahl
05371
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kreuzkrug, Kreuzkrug
Gemeinde Gifhorn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Klimaschutzquartier Hohe Düne in Gifhorn macht Fortschritte, mit dem Bau von Reihenhäusern an der Feldstraße, die Teil des 120-Millionen-Euro-Projekts sind. Das Quartier umfasst etwa 400 Wohneinheiten auf 73.000 qm und ist weniger als 1 km von der Innenstadt und 700m vom Bahnhof Gifhorn Stadt entfernt. Es enthält energieoptimierte und klimaschutzorientierte Bauweisen, einschließlich Geothermie, Photovoltaik und Solarthermie, sowie ein zukunftsorientiertes Mobilitätskonzept und großzügige Grünflächen.
Zusätzlich hat die Stadt Gifhorn aktuelle städtebauliche Konzepte und Planungen, einschließlich der Fortschreibung des Landschaftsplanes und des Leitbildes Mobilität 2030, die bis zum 28. Februar 2025 der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorliegen.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.