Sondershausen ist eine im Norden des Bundeslandes Thüringen gelegene Mittelstadt und die Kreisstadt des Kyffhäuserkreises
Bundesland
Landkreis
Kyffhäuserkreis
Einwohner
20.885 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99706
Vorwahlen
03632, 036020 (Schernberg, Thalebra), 036330 (Großberndten, Himmelsberg, Immenrode, Kleinberndten, Straußberg)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Sondershausen
Hennebergstraße 4
99706 Sondershausen
2. Landkreis Nordhausen
Grosse Langenstraße 24
99734 Nordhausen
3. Agentur für Arbeit Nordhausen
Blasiistraße 1
99734 Nordhausen
Gemeinde Sondershausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.