Mellingen ist eine Gemeinde im Süden des Landkreises Weimarer Land und Teil der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen
Bundesland
Landkreis
Weimarer Land
Einwohner
1364 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
99441
Vorwahl
036453
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mellingen
Bahnhofstrasse 1
5507 Mellingen
2. Steueramt Mellingen
Bahnhofstrasse 1
5507 Mellingen
3. Einwohnerdienste Mellingen
Bahnhofstrasse 1
5507 Mellingen
Gemeinde Mellingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Lehnstedt, Teil der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen, plant die Errichtung eines Solarparks südlich der Bahnstrecke in der Gemarkung Lehnstedt. Dazu wurde am 26. September 2022 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Solarpark Lehnstedt“ gefasst. Das Plangebiet umfasst etwa 145 Hektar und soll als Sondergebiet für Freiflächen-Photovoltaik ausgewiesen werden. Die geplante Anlage soll eine Gesamtleistung von etwa 130 MWp erreichen und in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.
Zusätzlich wurde in der Gemeinde Großschwabhausen am 6. Oktober 2022 die Aufstellung des Bebauungsplans für ein Agri-Photovoltaik-Vorhaben beschlossen, das sich auf Flächen in den Gemarkungen Hohlstedt, Kötschau und Großschwabhausen erstreckt.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.