Wester-Ohrstedt (dänisch: Vester Ørsted) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
1052 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25885
Vorwahl
04847
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Arl, Arlfeld, Backenshörn, Backensholz, Brandenburg, Bremsburg, Bremsholm, Feddersburg, Großbremsburg, Haneburg, Immenstedtholz, Kleinbremsburg, Ltjenburg, Neubrandenburg, Niedamm, Ohlingslust, Ohrstedt, Osterohrstedtfeld, Osterohrstedtholz, Pfannendorf, Westerholz, Arl, Arlfeld, Backenshörn, Backensholz, Brandenburg, Bremsburg, Bremsholm, Feddersburg, Großbremsburg, Haneburg, Immenstedtholz, Kleinbremsburg, Lütjenburg, Neubrandenburg, Niedamm, Ohlingslust, Ohrstedt, Osterohrstedtfeld, Osterohrstedtholz
Adressen:
1. Gemeinde Wester-Ohrstedt
Bahnhofstraße 1
25832 Wester-Ohrstedt
2. Amt Nordsee-Treene
Am Markt 1
25853 Rendsburg
3. Bundesagentur für Arbeit
Bahnhofstraße 11
25832 Wester-Ohrstedt
Gemeinde Wester-Ohrstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.