Mengkofen ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau und liegt im Aitrachtal, das zum tertiären Hügelland gehört.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Dingolfing-Landau
Einwohner
6063 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
84152, 84150
Vorwahlen
08733, 08774, 09427
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altendorf, Auholz, Berg, Bräugraben, Breitenau, Brettbach, Buchreith, Eglhof, Esterthal, Feldkirchen, Gießbl, Hammeröd, Harpoint, Haunmhle, Hochstraß, Hönigsbach, Huchelwies, Httenkofen, Kattenbach, Klausen, Kleinweichshofen, Kleinweiher, Klosterberg, Kohlschlag, Kothlacken, Kronberg, Krottenthal, Kupfermhl, Limbach, Lohe, Mißlbach, Neukreit, Neukreut, Niedertunding, Oberholsbach, Obersalhof, Oberschellhart, Obertunding, Oberwackerstall, Rasch
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mengkofen, Hauptstraße 1, 84152 Mengkofen
2. Finanzamt Landshut, Am Alten Viehmarkt 1, 84034 Landshut
3. Landratsamt Dingolfing-Landau, Ludwigstraße 1, 84130 Dingolfing
Gemeinde Mengkofen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.