Mengkofen ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau und liegt im Aitrachtal, das zum tertiären Hügelland gehört.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Dingolfing-Landau
Einwohner
6063 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
84152, 84150
Vorwahlen
08733, 08774, 09427
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altendorf, Auholz, Berg, Bräugraben, Breitenau, Brettbach, Buchreith, Eglhof, Esterthal, Feldkirchen, Gießbl, Hammeröd, Harpoint, Haunmhle, Hochstraß, Hönigsbach, Huchelwies, Httenkofen, Kattenbach, Klausen, Kleinweichshofen, Kleinweiher, Klosterberg, Kohlschlag, Kothlacken, Kronberg, Krottenthal, Kupfermhl, Limbach, Lohe, Mißlbach, Neukreit, Neukreut, Niedertunding, Oberholsbach, Obersalhof, Oberschellhart, Obertunding, Oberwackerstall, Rasch
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mengkofen, Hauptstraße 1, 84152 Mengkofen
2. Finanzamt Landshut, Am Alten Viehmarkt 1, 84034 Landshut
3. Landratsamt Dingolfing-Landau, Ludwigstraße 1, 84130 Dingolfing
Gemeinde Mengkofen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.