Moosthenning (Bairisch: Moosdenning) ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Dingolfing-Landau
Einwohner
5014 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84164
Vorwahl
08731
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Burgstall, Deisenau, Forst, Greßlsbach, Habich, Königsau, Oberviehmoos, Reichenstall, Strohberg, Thrnthenning, Unterholsbach, Unterviehmoos, Wolfsacker, Burgstall, Deisenau, Forst, Greßlsbach, Habich, Königsau, Oberviehmoos, Reichenstall, Strohberg, Thürnthenning, Unterholsbach, Unterviehmoos, Wolfsacker
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Moosthenning, Hauptstraße 1, 84164 Moosthenning
2. Finanzamt Landshut, Bahnhofstraße 1, 84034 Landshut
3. Landratsamt Landshut, Alte Bahnhofstraße 7, 84034 Landshut
Gemeinde Moosthenning – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.