Moosthenning (Bairisch: Moosdenning) ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Dingolfing-Landau
Einwohner
5014 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84164
Vorwahl
08731
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Burgstall, Deisenau, Forst, Greßlsbach, Habich, Königsau, Oberviehmoos, Reichenstall, Strohberg, Thrnthenning, Unterholsbach, Unterviehmoos, Wolfsacker, Burgstall, Deisenau, Forst, Greßlsbach, Habich, Königsau, Oberviehmoos, Reichenstall, Strohberg, Thürnthenning, Unterholsbach, Unterviehmoos, Wolfsacker
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Moosthenning, Hauptstraße 1, 84164 Moosthenning
2. Finanzamt Landshut, Bahnhofstraße 1, 84034 Landshut
3. Landratsamt Landshut, Alte Bahnhofstraße 7, 84034 Landshut
Gemeinde Moosthenning – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet