Mering ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Aichach-Friedberg und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Mering
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Aichach-Friedberg
Einwohner
14.986 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86415
Vorwahl
08233
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Baierberg, Harthof, Meringerzell, Oberdorf, Reifersbrunn, Baierberg, Harthof, Meringerzell, Oberdorf, Reifersbrunn
Adressen:
1. Gemeinde Mering, Hauptstraße 1, 86415 Mering
2. Landratsamt Aichach-Friedberg, Bahnhofstraße 1, 86551 Aichach
3. Finanzamt Augsburg-Land, Bismarckstraße 9, 86199 Augsburg
Gemeinde Mering – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Marktgemeinderat von Mering hat am 18.11.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 79 „Mering Zentrum“ beschlossen. Dieser Plan umfasst ein Gebiet von etwa 6,7 ha in der Ortsmitte entlang der Münchener und Augsburger Straße und zielt auf die Sicherung und Stärkung der urbanen Nutzungsmischung aus Wohnen, Einzelhandel und Gewerbe. Der Plan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und soll eine verträgliche städtebauliche Nachverdichtung und Ordnung gewährleisten, ohne zusätzliche Bauflächen auszuweisen, sondern bestehendes Baurecht zu ordnen.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.