Mering ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Aichach-Friedberg und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Mering
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Aichach-Friedberg
Einwohner
14.986 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86415
Vorwahl
08233
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Baierberg, Harthof, Meringerzell, Oberdorf, Reifersbrunn, Baierberg, Harthof, Meringerzell, Oberdorf, Reifersbrunn
Adressen:
1. Gemeinde Mering, Hauptstraße 1, 86415 Mering
2. Landratsamt Aichach-Friedberg, Bahnhofstraße 1, 86551 Aichach
3. Finanzamt Augsburg-Land, Bismarckstraße 9, 86199 Augsburg
Gemeinde Mering – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Marktgemeinderat von Mering hat am 18.11.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 79 „Mering Zentrum“ beschlossen. Dieser Plan umfasst ein Gebiet von etwa 6,7 ha in der Ortsmitte entlang der Münchener und Augsburger Straße und zielt auf die Sicherung und Stärkung der urbanen Nutzungsmischung aus Wohnen, Einzelhandel und Gewerbe. Der Plan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und soll eine verträgliche städtebauliche Nachverdichtung und Ordnung gewährleisten, ohne zusätzliche Bauflächen auszuweisen, sondern bestehendes Baurecht zu ordnen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.