Mering ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Aichach-Friedberg und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Mering
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Aichach-Friedberg
Einwohner
14.986 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86415
Vorwahl
08233
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Baierberg, Harthof, Meringerzell, Oberdorf, Reifersbrunn, Baierberg, Harthof, Meringerzell, Oberdorf, Reifersbrunn
Adressen:
1. Gemeinde Mering, Hauptstraße 1, 86415 Mering
2. Landratsamt Aichach-Friedberg, Bahnhofstraße 1, 86551 Aichach
3. Finanzamt Augsburg-Land, Bismarckstraße 9, 86199 Augsburg
Gemeinde Mering – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Marktgemeinderat von Mering hat am 18.11.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 79 „Mering Zentrum“ beschlossen. Dieser Plan umfasst ein Gebiet von etwa 6,7 ha in der Ortsmitte entlang der Münchener und Augsburger Straße und zielt auf die Sicherung und Stärkung der urbanen Nutzungsmischung aus Wohnen, Einzelhandel und Gewerbe. Der Plan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und soll eine verträgliche städtebauliche Nachverdichtung und Ordnung gewährleisten, ohne zusätzliche Bauflächen auszuweisen, sondern bestehendes Baurecht zu ordnen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.