Oktober 1990 ist Metzingen Große Kreisstadt. Sie gehört zur Region Neckar-Alb und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Oktober 1990 ist Metzingen Große Kreisstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
22.084 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72555
Vorwahl
07123
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Mailage, Mosebusch, Plumbohm, Schmardau, Schmessau, Wedderien, Mailage, Mosebusch, Plumbohm, Schmardau, Schmessau, Wedderien
Adressen:
1. Stadtverwaltung Metzingen
Hauptstraße 4
72555 Metzingen
2. Landratsamt Reutlingen
Wilhelmstraße 135
72762 Reutlingen
3. Finanzamt Reutlingen
Wilhelmstraße 123
72762 Reutlingen
Gemeinde Metzingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Metzingen hat am 22.02.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Weinbergfuss, Teilbereich Ost" im beschleunigten Verfahren gefasst. Dieser Plan betrifft den nordöstlichen Siedlungsrand der Gemarkung Metzingen und umfasst verschiedene Grundstücke entlang des Emil-Mörsch-Wegs und des Steinerwegs.
Zudem arbeitet die Stadt an einer Gesamtkonzeption für die Entwicklung von Wohn- und Gewerbebebauung, die sämtliche potenziell bebaubaren Grundstücke einbezieht, insgesamt 50 Hektar, die teilweise bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind.
Der Gemeinderat hat nach mehreren Ablehnungen recently einem Bauvorhaben in der Hegwiesenstraße zugestimmt.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.