Sie gehört zur Region Neckar-Alb und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Seit 1. Metzingen ist eine baden-württembergische Mittelstadt am Fuße der Schwäbischen Alb und südlich des Großraums Stuttgart nahe bei Reutlingen gelegen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
22.084 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72555
Vorwahl
07123
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Mailage, Mosebusch, Plumbohm, Schmardau, Schmessau, Wedderien, Mailage, Mosebusch, Plumbohm, Schmardau, Schmessau, Wedderien
Adressen:
1. Stadtverwaltung Metzingen
Hauptstraße 4
72555 Metzingen
2. Landratsamt Reutlingen
Wilhelmstraße 135
72762 Reutlingen
3. Finanzamt Reutlingen
Wilhelmstraße 123
72762 Reutlingen
Gemeinde Metzingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Metzingen hat am 22.02.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Weinbergfuss, Teilbereich Ost" im beschleunigten Verfahren gefasst. Dieser Plan betrifft den nordöstlichen Siedlungsrand der Gemarkung Metzingen und umfasst verschiedene Grundstücke entlang des Emil-Mörsch-Wegs und des Steinerwegs.
Zudem arbeitet die Stadt an einer Gesamtkonzeption für die Entwicklung von Wohn- und Gewerbebebauung, die sämtliche potenziell bebaubaren Grundstücke einbezieht, insgesamt 50 Hektar, die teilweise bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind.
Der Gemeinderat hat nach mehreren Ablehnungen recently einem Bauvorhaben in der Hegwiesenstraße zugestimmt.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.