Sie gehört zur Region Neckar-Alb und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Seit 1. Sie gehört zur Region Neckar-Alb und zur europäischen Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
22.084 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72555
Vorwahl
07123
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Mailage, Mosebusch, Plumbohm, Schmardau, Schmessau, Wedderien, Mailage, Mosebusch, Plumbohm, Schmardau, Schmessau, Wedderien
Adressen:
1. Stadtverwaltung Metzingen
Hauptstraße 4
72555 Metzingen
2. Landratsamt Reutlingen
Wilhelmstraße 135
72762 Reutlingen
3. Finanzamt Reutlingen
Wilhelmstraße 123
72762 Reutlingen
Gemeinde Metzingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Metzingen hat am 22.02.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Weinbergfuss, Teilbereich Ost" im beschleunigten Verfahren gefasst. Dieser Plan betrifft den nordöstlichen Siedlungsrand der Gemarkung Metzingen und umfasst verschiedene Grundstücke entlang des Emil-Mörsch-Wegs und des Steinerwegs.
Zudem arbeitet die Stadt an einer Gesamtkonzeption für die Entwicklung von Wohn- und Gewerbebebauung, die sämtliche potenziell bebaubaren Grundstücke einbezieht, insgesamt 50 Hektar, die teilweise bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind.
Der Gemeinderat hat nach mehreren Ablehnungen recently einem Bauvorhaben in der Hegwiesenstraße zugestimmt.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.