Seit 1. Metzingen ist überregional vor allem durch die zahlreichen „Outlets“ bekannt. Sie ist nach Reutlingen die zweitgrößte Stadt des Landkreises Reutlingen und bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden innerhalb der Region Neckar-Alb
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
22.084 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72555
Vorwahl
07123
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Mailage, Mosebusch, Plumbohm, Schmardau, Schmessau, Wedderien, Mailage, Mosebusch, Plumbohm, Schmardau, Schmessau, Wedderien
Adressen:
1. Stadtverwaltung Metzingen
Hauptstraße 4
72555 Metzingen
2. Landratsamt Reutlingen
Wilhelmstraße 135
72762 Reutlingen
3. Finanzamt Reutlingen
Wilhelmstraße 123
72762 Reutlingen
Gemeinde Metzingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Metzingen hat am 22.02.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Weinbergfuss, Teilbereich Ost" im beschleunigten Verfahren gefasst. Dieser Plan betrifft den nordöstlichen Siedlungsrand der Gemarkung Metzingen und umfasst verschiedene Grundstücke entlang des Emil-Mörsch-Wegs und des Steinerwegs.
Zudem arbeitet die Stadt an einer Gesamtkonzeption für die Entwicklung von Wohn- und Gewerbebebauung, die sämtliche potenziell bebaubaren Grundstücke einbezieht, insgesamt 50 Hektar, die teilweise bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind.
Der Gemeinderat hat nach mehreren Ablehnungen recently einem Bauvorhaben in der Hegwiesenstraße zugestimmt.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.