Metzingen ist überregional vor allem durch die zahlreichen „Outlets“ bekannt. Seit 1. Metzingen ist eine baden-württembergische Mittelstadt am Fuße der Schwäbischen Alb und südlich des Großraums Stuttgart nahe bei Reutlingen gelegen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
22.084 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72555
Vorwahl
07123
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Mailage, Mosebusch, Plumbohm, Schmardau, Schmessau, Wedderien, Mailage, Mosebusch, Plumbohm, Schmardau, Schmessau, Wedderien
Adressen:
1. Stadtverwaltung Metzingen
Hauptstraße 4
72555 Metzingen
2. Landratsamt Reutlingen
Wilhelmstraße 135
72762 Reutlingen
3. Finanzamt Reutlingen
Wilhelmstraße 123
72762 Reutlingen
Gemeinde Metzingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Metzingen hat am 22.02.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Weinbergfuss, Teilbereich Ost" im beschleunigten Verfahren gefasst. Dieser Plan betrifft den nordöstlichen Siedlungsrand der Gemarkung Metzingen und umfasst verschiedene Grundstücke entlang des Emil-Mörsch-Wegs und des Steinerwegs.
Zudem arbeitet die Stadt an einer Gesamtkonzeption für die Entwicklung von Wohn- und Gewerbebebauung, die sämtliche potenziell bebaubaren Grundstücke einbezieht, insgesamt 50 Hektar, die teilweise bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind.
Der Gemeinderat hat nach mehreren Ablehnungen recently einem Bauvorhaben in der Hegwiesenstraße zugestimmt.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.